1.1 veloboten.de, der Fahrradkurier für Kernen, übernimmt die Beförderung eiliger Kuriersendungen , Kleintransporte, Abhol-, Lieferfahrten und damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Transporte unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils geltenden Fassung, sofern nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von diesen AGB und dem HGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies durch die veloboten.de ausdrücklich und schriftlich anerkannt wird.
1.2 Die Beförderung erfolgt durch die Mitarbeiter der veloboten.de oder durch von veloboten.de beauftragte Subunternehmer. Sofern einzelne Beförderungsaufträge an Subunternehmer vergeben werden, stellt veloboten.de sicher, dass die Durchführung der Transporte auf Grundlage des HGB und dieser AGB erfolgt.
1.3 Für überregionale Transporte, z. B. Overnight-Aufträge mit Ziel in anderen Städten, kooperiert veloboten.de bedarfsweise mit überregionalen Logistikdienstleistern. Bei der Durchführung von überregionalen Transporten tritt veloboten.de einerseits als Transportdienstleister, zum anderen als Vermittler von Logistikdienstleistungen auf. Bei der Vermittlung von Transportaufträgen an andere Logistikdienstleister stellt veloboten.de sicher, dass die Transporte auf Grundlage des HGB erfolgen.
2.1 veloboten.de transportiert Kleinsendungen , die sich für die Beförderung mittels Fahrrad eignen. Als Ergänzung zum Fahrradkurierdienst wird fallweise auch der Transport von Sendungen mit Lastenrädern sowie motorisierten Fahrzeugen angeboten. Für Transporte mit motorisierten Fahrzeugen gelten die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.
2.2 Vom Transport ausnahmslos ausgeschlossen ist die Beförderung
2.3 Grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen, aber im Einzelfall auf Basis einer expliziten Zusatzvereinbarung möglich sind
Transportaufträge, die Güter der o. g. Art zum Gegenstand haben, müssen seitens des Bedarfsträgers vor Auftragserteilung angemeldet werden. veloboten.de wird prüfen, in wieweit entsprechende Transportwünsche erfüllbar sind und dem Bedarfsträger ein Angebot für eine Zusatzvereinbarung unterbreiten. Bei Wertgegenständen ist dabei ggf. seitens des Auftraggebers auf eigene Rechnung eine Zusatzversicherung abzuschließen.
2.4 Eine Sendung kann aus einer oder mehreren Transporteinheiten bestehen. Die einzelnen Transporteinheiten sollen im Regelfall geeignet und verschlossen verpackt sowie deutlich lesbar adressiert sein. Besteht eine Sendung aus mehreren Transporteinheiten, so wird zur Vermeidung von Missverständnissen die Beilage eines Lieferscheines empfohlen, auf dem die einzelnen Transporteinheiten explizit aufgeführt sind.
2.5 Verschlossene Sendungen bzw. Transporteinheiten unterliegen dem Postgeheimnis.
2.6 Unverpackte, offene Sendungen werden auf Wunsch des Absenders ebenfalls transportiert. Für Schäden, die auf den Mangel einer geeigneten Transportverpackung zurückzuführen sind , kann veloboten.de jedoch keine Haftung übernehmen.
3.1 Gegenstand eines Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung einer Sendung an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten.
3.2 Ein Vertrag über einen Transportauftrag gilt als abgeschlossen, wenn er ausdrücklich von einem Mitarbeiter der veloboten oder einem dazu befugten Mitarbeiter (bzw. Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer) bestätigt worden ist.
3.3 Die Übernahme und Ausführung von Transportaufträgen erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Fahrer und Fahrzeuge gestattet. Eine Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber der Zentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden, z. B. durch expliziten Hinweis auf dem Auftragsschein. Höhere Gewalt jeder Art (z. B. Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrslagen) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung, die negative Auswirkungen auf die zeitliche Ausführbarkeit eines Transportauftrages haben, entbinden veloboten.de von jeder Laufzeitzusage.
3.4 Sendungen werden im Regelfall direkt an ihren Empfänger übergeben. Bei der Zustellung an Unternehmen bzw. Juristische Personen kann die Übergabe an nach den jeweiligen Gegebenheiten zuständige Personen erfolgen, z. B. Bedienstete in der Poststelle oder Empfangspersonal. Wünscht der Absender explizit eine persönliche Zustellung an eine bestimmte Ansprechperson beim Adressaten, so ist darauf seitens des Absenders explizit hinzuweisen. veloboten.de wird dies als entsprechende Weisung ausführen.
3.5 Die Zustellung einer Sendung erfolgt gegen Bestätigung des Empfängers. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Empfänger, die Sendung ordnungsgemäß erhalten zu haben. Briefkastenzustellungen oder anonyme Übergaben erfolgen nur auf ausdrückliche, explizite Weisung des Auftraggebers.
3.6 Der Auftragsschein (Frachtbrief) mit der Bestätigung des Empfängers verbleibt nach Abschluß eines Transportes bei veloboten.de. Wünscht der Absender zusätzlich die Rücksendung einer schriftlichen Bestätigung, so ist ein entsprechendes Formular von ihm vorzubereiten und der Sendung beizulegen. Für die Rücksendung des vom Empfänger abgezeichneten Formulares wird ein Beförderungsentgelt für eine reguläre Sendung erhoben.
3.7 Bei unanbringlichen Sendungen wird veloboten.de Rücksprache mit dem Auftraggeber halten und das weitere gewünscht, so berechnet veloboten.de hierfür pro Zustellversuch den Preis eines erneuten Transportauftrages von Absende- zu Lieferadresse gemäß Preisliste.
3.8 Die Rücklieferung (Retour) unanbringlicher Sendungen an den Auftraggeber wird als regulärer Transportauftrag gehandhabt. veloboten.de wird hierfür das Beförderungsentgelt für einen zusätzlich erteilten Transportauftrag berechnen, sofern sich aus dem Fracht- bzw. Postrecht keine andere Vorgehensweise ergibt.
3.9 Für Wartezeiten, die bei der Abholung oder der Zustellung von Sendungen anfallen, wird ein Entgelt berechnet. Pro Lade- oder Lieferadresse sind fünf Minuten Lade-/Wartezeit im Beförderungsentgelt inbegriffen. Ergeben sich bei der Zustellung einer Sendung Wartezeiten von länger als 20 Minuten, wird veloboten.de mit dem Auftraggeber Rücksprache halten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
3.10 Erteilt ein Kunde einen Transportauftrag und storniert diesen, so ist veloboten.de berechtigt, für eine angefallene Fehlanfahrt den Grundpreis für einen Transportauftrag gemäß Preisliste zu berechnen.
3.11 Transportaufträge, im Rahmen derer Barauslagen seitens des ausführenden Kurieres anfallen (z. B. bei Einkaufsfahrten), sind explizit bei der Auftragserteilung abzusprechen. veloboten.de bzw. der den Auftrag ausführende Kurier oder Subunternehmer wird Barauslagen nur dann vornehmen, wenn dies explizit bei der Auftragserteilung abgesprochen und bestätigt worden ist. Der Auftraggeber hat dabei die Höhe des auszulegenden Betrages vorab zu benennen. Bei Auslagen, die den Betrag von 50 Euro überschreiten, ist veloboten.de berechtigt, ein Zusatzentgelt gemäß Preisliste zu erheben.
4.1 Das Beförderungsentgelt richtet sich, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart wird, nach der jeweiligen gültigen Preisliste der veloboten.de .
4.2 Die Zahlung kann entweder auf Basis eines Rahmenvertrages bargeldlos erfolgen oder bar erfolgen.
4.3 Auftraggeber, die keinen Rahmenvertrag mit den veloboten.de abschließen, haben die jeweiligen Beförderungsentgelte in bar zu bezahlen. Dabei ist das zu zahlende Entgelt spätestens bei Ablieferung der transportierten Sendung fällig und an den Kurier zu zahlen.
4.4 Auftraggeber, die einen Rahmenvertrag mit den veloboten.de abschließen, erhalten periodische Sammelrechnungen mit geschäftsüblichem Zahlungsziel. Diese können entweder per Überweisung beglichen werden, auf Wunsch ziehen die veloboten.de den Rechnungsbetrag per Lastschrift von einem Girokonto des Auftraggebers ein.
4.5 Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug, so können die veloboten.de trotz bestehenden Rahmenvertrages eine Barzahlung für weitere Transportleistungen fordern.
4.6 Hat ein Auftraggeber Einwendungen gegen eine Rechnung der veloboten.de, so sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Rechnungen der veloboten.de als anerkannt.
4.7 Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug und erfolgt die Zahlung auch nach erstmaliger Mahnung nicht, so werden die veloboten.de für die zweite Mahnung eine Mahngebür in Höhe von 5 Euro, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro fordern. Weiterhin wird sie Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einfordern.
5.1 Die veloboten.de sowie die von ihr beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen der Bestimmungen des HGB für die ordungsgemäße Durchführung des Transportes von Sendungen, d. h. für gänzlichen oder teilweisen Verlust von Sendungen sowie für Beschädigungen , die zwischen dem Zeitpunkt der Sendungsaufnahme und dem Zeitpunkt der Zustellung liegen.
5.2 Die Haftung pro Sendung wird, soweit gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen , auf 2500 Euro beschränkt. Hiervon abweichende Einzelvereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform.
5.3 Für Lieferfristüberschreitungen sowie sonstige Vermögensschäden wird nur bei Verschulden der veloboten.de oder des beauftragten Kurieres oder Unternehmens gehaftet.
5.4 Für Schäden an bruchempfindlichen Gütern, z. B. Glas oder Porzellan, wird nur gehaftet, wenn diese sachgemäß mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind. Für Funktionsstörungen an elektrischen/elektronischen Geräten wird nur gehaftet, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass der Schaden auf einem Verschulden der veloboten.de beruht.
5.5 Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt jedoch hiervon unberührt.
5.6 Transportschäden sind vom Empfänger oder vom Auftraggeber unverzüglich, möglichst direkt bei Erhalt einer Sendung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Transportschäden, die nicht sofort beim Empfang einer Sendung erkenntlich sind, müssen ebenfalls unverzüglich angezeigt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abschluß eines Transportauftrages. Allgemeine Vorbehalte, z.B. Empfangsbestätigung „unter Vorbehalt" oder „nicht kontrolliert", gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen und entbinden nicht von der Einhaltung von Fristen.
6.1 Sämtliche Ansprüche gegen die veloboten.de, deren Erfüllungsgehilfen, sowie deren beauftragte Kuriere und Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren.
6.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Zustellung einer Sendung, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes.
7.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Osnabrück.
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.2 Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erwirkt wird.